Kollegiale Demokratie

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Kollegiale Demokratie

Demokratie ist ein Wort, das aus der griechischen Sprache stammt. Übersetzt wird es in der Regel mit „Herrschaft des Volkes“. Zentral dafür ist, dass man sich in Ratsversammlungen (Parlamenten) um optimale Aufgabenlösungen bemüht, zu Gunsten des Allgemeinwohls. Diese Ausrichtung finden wir auch bei Kollegialität. Unter Kollegialität versteht man üblicherweise, dass in einem Team gemeinsam anstehende Aufgaben bearbeitet und bewältigt werden. Kollegialität meint partnerschaftliches, konstruktives Miteinander, nicht feindseliges Gegeneinander, etwa Mobbing. Wenn es unter Kollegen Konflikte gibt, bemüht man sich sinnvollerweise um einvernehmliche Lösungen, mit denen es allen Beteiligten und Betroffenen möglichst gut geht.

Zum Blick auf Wesentliches wurde oben das Bild mit Personen auf einer Brücke gewählt: Oft sind Konflikte so heftig und Menschen so unterschiedlich, dass es hilfreich ist, Brücken zu bauen und damit Abgründe zu überwinden und Getrenntes zu verbinden. Berater, Vermittler, Diplomaten, Moderatoren, Streitschlichter und Supervisoren können destruktive Tendenzen in konstruktiver Weise auflösen. Über diesen Link gelangen Sie zu einem Vortrag, in dem deutlich wird, wie nützlich eine Brücke als Mittel zum Überwinden von Konflikten in Partnerschaftsbeziehungen sein kann. Dieser Vortrag ist von zentraler Bedeutung für kollegiale Demokratie.

Kollegiale Demokratie ist die Bezeichnung für eine Form der Zusammenarbeit unter den Angehörigen einer Gemeinschaft (Paar, Familie, Wohngemeinschaft, Arbeitsgruppe, Betrieb, Ortschaft, Land, Volk, Kontinent, Weltbevölkerung), in der Fairness im Umgang miteinander im Vordergrund steht.

Die Gleichheit aller Menschen vor dem Recht und Gesetz verpflichtet alle grundsätzlich zu fairem Umgang miteinander. Sie geht sachlogisch mit deren prinzipieller Gleichberechtigung und Gleichstellung einher. Mit diesem Grundsatz ist unvereinbar, dass Personen in genereller Weise hierarchisch abgestuft über andere bestimmen, herrschen und regieren, was zum Beispiel in Diktaturen und feudalistischen Obrigkeitsstaaten üblich ist. Fremdbestimmung von Menschen über andere Menschen ist unnötig, entbehrlich und ersetzbar dadurch, dass das Handeln der Menschen im Gesellschaftsverbund einerseits über Selbstregulation (über das Selbstbestimmungsrecht) erfolgt, andererseits über Maßnahmen des Rule of Law, die die optimale Selbstregulation jedes einzelnen über äußere Regelungsmaßnahmen erleichtern und praktisch unterstützen. Das kann in Analogie zu den Verkehrsregeln und den Verkehrszeichen im Straßenverkehr bzw. dem Thermostat in einem Regelkreis geschehen. Indem die äußeren Regulationsmaßnahmen nicht auf menschlichen Willkürentscheidungen, sondern auf Verfahrensregeln gemäß der Rechtsordnung der Menschen- und Grundrechte beruhen, erfolgt jegliche Regelung über kollegiale Zusammenarbeit („kollegiale Demokratie“) von Gleichen unter Gleichen, wobei für alle dieselben Gesetze und Regeln gelten.

Die kollegiale Demokratie ist die einzige Organisationsform, die darauf ausgerichtet ist, das Gebot der Unantastbarkeit der Menschenwürde und alle weiteren Menschen- und Grundrechte konsequent zu beachten und zu befolgen. Deren angemessene Beachtung und Befolgung kann über „demokratisch“ gewählte politische Repräsentanten nicht gelingen, so lange dort (1.) Parteien über Fraktionszwänge um die Regierungsmacht konkurrieren und (2.) Entscheidungen anhand mehr oder weniger zufällig zustande gekommener Mehrheitsentscheidungen gefällt werden anstatt aufgrund von professionellem Sachverstand.

Die Gleichheit vor dem Recht und Gesetz beinhaltet, dass jeder das gleiche Recht hat, seine Gedanken und Vorschläge einzubringen, um das Wohl aller (Allgemeinwohl) über bestmögliche Lösungen zu fördern. Dazu gehören das Ernstnehmen unterschiedlicher Sicht- und Herangehensweisen sowie das aufgeschlossene Erörtern von Zielen und Wegen. Dabei verbietet sich das Diffamieren und Unterdrücken von Positionen, die nicht dem eigenen Standpunkt entsprechen. Jede Position ist daraufhin zu prüfen, was sie sachlich zugunsten des Allgemeinwohles leistet.

Wenn die Bevölkerung der Souverän des Landes/Staates ist, haben alle Organisationsformen auf ihrem Territorium ihrem Wohl zu dienen, auch die staatlichen und die privat-zivilrechtlichen, etwa die wirtschaftlichen. Dann hat weder die staatliche noch sonst irgendeine Organisation eigene Rechte gegenüber der Bevölkerung. Dann verleiht die Bevölkerung ihren Organisationen über Gesellschaftsverträge, Satzungen etc. eigene Entscheidungsfreiheiten, wobei diese ausschließlich auf die optimale Erfüllung ihrer Dienstpflichten ausgerichtet sind. Dementsprechend formulieren zum Beispiel die Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen staatlicherseits zu erfüllende Pflichtaufgaben.

Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat ist eine Organisationsform der Selbstverwaltung und Selbstregulation. Hier herrschen alle Menschen bestmöglich über sich selbst: Jede(r) beherrscht und reguliert sich und das eigene Handeln, wobei stets darauf geachtet wird, dass jede eigene Handlung dem eigenen persönlichen Wohl und zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dient. Die dazu erforderlichen Kompetenzen lassen sich über geeignete Maßnahmen der Information, der Bildung, der Erziehung, der Therapie und des Qualitätsmanagements vermitteln. Dass Personen zum Nachteil anderer und der Allgemeinheit handeln, lässt sich mit zweckmäßigen Mitteln (Regelungen) ausschließen.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Entstehungsgrundlagen des Konzeptes der kollegialen Demokratie: >>> Weiterführende Texte <<<.

Die folgenden Links führen Sie zu konkreten Beiträgen, die dem Konzept der kollegialen Demokratie entsprechen: